IPO
Initial Public Offering (IPO) wird in der Praxis u.a. als Synonym für Aktienerstemission, Börseneinführung, Börsengang, Going Public, Neuemission oder auch Publikumsöffnung verwendet.
Der Terminus „Initial Public Offering“ (IPO) hat in der Praxis eine Vielzahl von Synonymen, die jedoch nicht immer den Börsengang als Ganzes, sondern lediglich einen Teilbereich der Gestaltungsmöglichkeiten beschreiben. Daher ist es erforderlich, an dieser Stelle eine klare Abgrenzung zu nennen. Ein IPO besitzt die folgenden Merkmale:
- Es ist die erstmalige Emission von Anteilen einer privaten Gesellschaft;
- Die Anteile partizipieren vollständig am unternehmerischen Risiko;
- Die Anteile werden einem öffentlichen Publikum angeboten;
- Es besteht die Möglichkeit eines regelmäßigen Sekundärmarkthandels im Anschluss der Emission, welches eine Transparenz des Anteilswertes notwenig macht.
Als Synonyme für ein IPO werden u.a. Aktienerstemission, Börseneinführung, Börsengang, Going Public, Neuemission oder auch Publikumsöffnung verwendet.
Ein IPO kann in unterschiedlicher Weise durchgeführt werden. Zum einen besteht die Möglichkeit eines Primary Offerings, dieses bedeutet eine Kapitalerhöhung mit Ausschluss des Bezugsrechtes und führt somit zu einer Verwässerung bei den Rechten der Anteilseigner. Ein Secondary Offering stellt wiederum keine Kapitalerhöhung dar, sondern ausschließlich die Umplatzierung von Unternehmensanteilen der Alteigentümer. Als weitere IPO-Form kann das sog. Listing, eine Neukotierung, durchgeführt werden, welches jedoch keine Kapitalerhöhung darstellt. Als ein „Quasi-IPO“ wird in der Literatur die Durchführung einer Neukotierung in Verbindung mit einer Kapitalerhöhung genannt. Durch diese IPO-Form wird das Eigenkapital der Gesellschaft erhöht, und durch die Ausgabe von Bezugsrechten findet keine Verwässerung bei den Rechten der Anteilseigner statt.
Der Gesetzgeber definiert die ordentliche Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer (junger) Aktien.