Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist ein Organ einer Aktiengesellschaft und das Mitwirkungsgremium der Aktionäre.
Was ist eine Hauptversammlung?
Die Hauptversammlung (HV) ist ein Organ einer AG und das Mitwirkungsgremium der Aktionäre, in der gesellschaftsrelevante Entscheidungen bestimmt werden. Die Aktionäre besitzen mit der Aktie ein Kontrollinstrument, welches ihnen Eigentums- und Stimmrechte verbrieft. Mit einfacher Mehrheit bestimmt sie den Aufsichtsrat und billigt dessen Überwachungstätigkeit und die Geschäftsführung des Vorstandes. Die Bedeutung der HV im Alltagsgeschehen ist jedoch eher sporadisch. Zwar besteht der Einfluss auf die Beschlussfassung über Satzungsänderungen sowie auch auf Kapitalmaßnahmen und die Verwendung von Bilanzgewinnen. Dennoch darf sie über Fragen der Geschäftsführung nur dann entscheiden, wenn der Vorstand dieses verlangt.
Rechte der Aktionäre
Die Aktionäre üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Dort entscheiden sie über die Gesellschaft betreffende Grundlagen. Hierzu gehören Beschlüsse über die (Kapital-)Struktur und den Fortbestand des Unternehmens (bspw. Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderung, Auflösung). Darüber hinaus üben die Aktionäre ihr Stimmrecht in regelmäßig anstehenden Entscheidungen aus. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Entlastung von Organen der Gesellschaft oder um die Gewinnverwendung.
Hauptversammlungsbeschlüsse
Soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, kommen Hauptversammlungsbeschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu Stande. Bei Grundlagenentscheidungen bedarf es einer Zustimmung von 3/4 des auf der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals (qualifizierte Mehrheit). Somit reicht ein Kapitalanteil von 25% aus, um Grundlagenentscheidungen zu verhindern (Sperrminorität). Des Weiteren wählt dieses Organ den Abschlussprüfer.