Family Office
Eine Gesellschaft, die das private Großvermögen der Eigentümerfamilie verwaltet, ist ein Family Office.
Ein Family Office ist in seiner Tätigkeit nicht beschränkt und kann typischerweise neben der Verwaltung des Vermögens der Eigentümerfamilie auch klassische Sekretariats-Aufgaben übernehmen. Anlageentscheidungen des Family Office werden üblicherweise von den Angestellten übernommen und häufig direkt in Unternehmen getätigt. Ziel von Family Offices ist in der Regel das Vermögen der Eigentümerfamilie zentral zu verwalten und das Unternehmertum durch finanzielle Engagements zu bewahren. Regulierungsbehörden sind für Family Offices nicht zuständig, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Anlageentscheider und Eigentümer nicht schutzbedürftig sind.